Wir ermitteln für Sie folgende Immobilienwerte:

  • Verkehrswert / Marktwert nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB)

  • Beleihungswert nach § 16 Pfandbriefgesetz (PfandBG)

  • Verkehrswert zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG)

Des Weiteren bieten wir folgende Bewertungsleistungen an:

  • Bewertung von Rechten und Lasten (z. B. Erbbaurechte, Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Wegerechte, Überbauten)

  • Plausibilisierung / Überprüfung von Drittgutachten

  • Wertüberprüfungen und Aktualisierungen von älteren Gutachten

  • Erstellung von SWOT-Analysen (Stärke-/Schwächenprofil)