Sie haben ein Problem und wir die Lösung!

Zuerst müssen wir Ihnen ein paar Fragen stellen, um Sie auch richtig beraten zu können. Je nach Wertermittlungszweck und Immobilienart gibt es verschiedene Gutachtenformen.

Und je nach benötigten Gutachten werden auch unterschiedlich Honorare fällig. Die sog. „gerichtsfesten“ Vollgutachten werden nach einer Honorartabelle abgerechnet, die sich an üblichen Honoraren der Gutachterausschüsse bzw. Berufsverbände orientiert. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen aber auch ein Pauschalangebot. Das ist jedoch erst möglich, wenn wir die Datengrundlage kennen und den Arbeitsaufwand abschätzen können.

Gerne lassen wir Ihnen ein Muster-Gutachten zukommen, damit Sie sehen, was ein Gutachten überhaupt ausmacht. Es hat nichts mit der kostenfreien Werteinschätzung eines Maklers oder irgendwelcher Bewertungsportale zu tun.

Wenn Sie sich für uns entscheiden, erhalten Sie unseren Sachverständigenvertrag sowie eine Checkliste der benötigen Unterlagen. Außerdem vereinbaren wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin. Zur Vorbereitung des Termins ist es für uns leichter, im Vorfeld die Unterlagen zu haben. Ansonsten ist natürlich auch eine Übergabe vor Ort möglich.

Des Weiteren benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht, damit wir notwendige Informationen selbst bei Ämtern und Behörden anfordern können. Und wenn Sie nicht alle benötigten Unterlagen haben, können wir auch hier mit der Vollmacht selbst tätig werden und Ihnen Arbeit abnehmen.

Nach erfolgter Besichtigung und Vorliegen aller Unterlagen können wir Ihnen einen genauen Fertigstellungstermin für Ihr Gutachten nennen. Und den halten wir ein! In der Regel benötigen wir ca. 4 bis 6 Wochen. Falls Ihnen die Zeit drängt, schaffen wir aber auch das.

Die Checkliste der benötigten Unterlagen sowie weitere nützliche Unterlagen und Informationen finden Sie übrigens auch in unserer Infothek zum Downloaden.