Seit 01.01.2024 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) in Kraft. Wir haben natürlich schon viel darüber gelesen, viel diskutiert und natürlich auch die Neuerungen in unseren Gutachten berücksichtigt.
Durch das Seminar letzte Woche gab es jedoch noch einige Aha-Effekte insbesondere in Bezug auf die diversen Wasserstoffarten, Übergangsfristen und Zusammenhänge mit der Kommunalen Wärmeplanung.
Positiv ist in der Novellierung auf jeden Fall , dass es keine neuen Anforderungen mehr an funktionierende Heizungen gibt. Es wurde allerdings eine Deadline für fossile Brennstoffe in Heizungen zum 31.12.2044 aufgenommen.
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